Die Petition der Solarkraftmacher PDF Drucken E-Mail
24.09.2010
Autorenbeitrag von Steffen Hentrich


Wer den aktuellen Kommentar des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zur Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke liest, fühlt sich in wundersamer Weise an Frederic Bastiats Fabel von der Petition der Kerzenmacher erinnert, in der die Zunft der Leuchtmittelhersteller ihren Abgeordneten einen Brief mit der Bitte zukommen lässt, doch bitte die seit eh und je scheinende Sonne zu Gunsten von künstlichen Leuchtmitteln zu verbannen. Genau derselben Logik folgt der Sachverständigenrat, wenn er jetzt die Abschaltung von Kernkraftwerken fordert, weil diese ein Stromversorgungssystem definieren, das angeblich mit den Anforderungen des vom SRU gewünschten Ausbauplans erneuerbarer Energieträger nicht kompatibel ist.



Die wettbewerbliche Grundidee, dass sich das Angebot nach den Bedürfnissen der Verbraucher richtet, deren Energieverbrauch sich angesichts vorgegebener Verbrauchsgewohnheiten in Grund-, Mitte- und Spitzenlast unterscheidet, wird hier auf den Kopf gestellt. Nicht nur wird unterstellt, dass ab einem bestimmten Anteil erneuerbarer Energieträger kein Grundlastbedarf bestünde, als ob in der Energiezukunft Tag und Nacht, Arbeit und Freizeit und andere dem Nutzer obliegende Gewohnheiten nicht mehr existierten, sondern es wird auch stillschweigend postuliert, dass die politisch gewollten Energieträger bestimmen, wie der Rest der am Markt befindlichen Konkurrenten auf eigene Kosten mit den Eigenheiten der neuartigen Konkurrenz umzugehen hat. Was bereits heute Ergebnis der politischen Funktionslogik des EEG ist bekommt vom SRU jetzt auch noch normatives Begründungsgewicht. Egal wie technisch schwierig oder ökonomisch nachteilig die Vorstellung der Politik über eine Zukunft der erneuerbaren Energieträger auch sein sollte, Wirtschaft und Bürger haben sich gefälligst danach zu richten.

Mit hohem argumentativen Aufwand wird dabei versucht, die Zwangsläufigkeit der Ausbauziele erneuerbarer Energieträger zu begründen, wobei sich der SRU von einem Fallstrick zu nächsten verstolpert. Erstaunlich ist vor allem, wie es den Experten gelingt, nachdem sie recht ausführlich auf die Probleme der Netzintegration erneuerbarer Energie eingehen (hohe Kosten des Teillastbetriebs konventioneller Kraftwerke, Investitionsbedarf in Kraftwerkskapazitäten zum Ausgleich der unstetigen Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energieträgern), den schwarzen Peter dafür denjenigen zuzuschieben, die seit jeher ihr Kerngeschäft in der Versorgung der Verbraucher mit wettbewerbsfähigen Energiedienstleistungen sehen. Mit der normativen Kraft der EEG-Vergütungen wird der Spieß der Verantwortlichkeit für die Folgekosten der Zwangseinspeisung denjenigen zugeschoben, die als Unternehmen und Verbraucher ohnehin schon die Rechnung zahlen. Da nutzt es auch nicht, wenn der SRU noch einmal darauf hinweist, dass Wind- und Solarstrom manchmal so wertlos ist, dass er an der Strombörse verschenkt werden muss oder gar gegen ein Entgelt verschleudert wird.  All dies bekommen die Verbraucher nicht umsonst, denn es bedeutet eine gigantische Ressourcenverschwendung, wenn funktionierende Kraftwerke einer unökonomischen Energieutopie zum Opfer fallen sollen, wenn ohne Sachzwang zusätzliche Kraftwerkskapazitäten geschaffen und Netze gelegt und verstärkt werden müssen, nur um Strom aufzunehmen, den Anbieter und Verbraucher zwar bezahlen müssen, doch nicht haben wollen. Und all das nur, weil Politiker gern planen und Erfolgsmeldungen mögen und Experten mitunter Weltanschauung mit Expertise verwechseln.

 

 

Dieser Beitrag erschien ursprünglich am 24. September 2010 auf dem "Blog des Liberalen Instituts"

 

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